Beglaubigte Übersetzung mit Apostille für das Ausland - Schweiz
Müssen Sie ein Dokument im Ausland anerkennen lassen? Wir kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung sowie den gesamten Apostille-Prozess.
Eine Übersetzung mit Apostille ermöglicht es, dass ein schweizerisches Dokument im Ausland offiziell anerkannt wird.
Die Apostille ist eine vom Staat ausgestellte Bestätigung, die die Echtheit der notariellen Unterschrift auf der beglaubigten Übersetzung bestätigt.
Internationale Anerkennung Link zu Überschrift
Die Apostille gilt ausschliesslich in Ländern, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben.
Sie ersetzt in diesen Fällen jede andere Form der konsularischen Beglaubigung.
Dieses Verfahren wird häufig bei Heiraten, Studien, Einbürgerungen oder Verwaltungsverfahren in Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens angewendet.
Und für andere Länder? Link zu Überschrift
Länder, die nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind, verlangen eine klassische Legalisierung:
In diesem Fall bestätigt der Staat die Unterschrift des Notars, bevor das Dokument beim Konsulat des Bestimmungslandes eingereicht wird.
Häufige Anwendungsfälle Link zu Überschrift
- Heiraten / Scheidungen im Ausland
- Studien oder Diplome mit internationaler Anerkennung
- Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
- Dokumente für Einwanderung oder Adoption
Ohne Apostille oder Legalisierung kann eine schweizerische Übersetzung im Ausland unter Umständen nicht anerkannt werden.
Wir empfehlen, die Anforderungen des Ziellandes immer im Voraus zu prüfen, bevor Sie die Übersetzung beauftragen.
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