Beglaubigte Übersetzung mit Apostille für das Ausland - Schweiz

Müssen Sie ein Dokument im Ausland anerkennen lassen? Wir kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung sowie den gesamten Apostille-Prozess.

Eine Übersetzung mit Apostille ermöglicht es, dass ein schweizerisches Dokument im Ausland offiziell anerkannt wird.
Die Apostille ist eine vom Staat ausgestellte Bestätigung, die die Echtheit der notariellen Unterschrift auf der beglaubigten Übersetzung bestätigt.

Internationale Anerkennung Link zu Überschrift

Die Apostille gilt ausschliesslich in Ländern, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben.
Sie ersetzt in diesen Fällen jede andere Form der konsularischen Beglaubigung.
Dieses Verfahren wird häufig bei Heiraten, Studien, Einbürgerungen oder Verwaltungsverfahren in Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens angewendet.

Und für andere Länder? Link zu Überschrift

Länder, die nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind, verlangen eine klassische Legalisierung:
In diesem Fall bestätigt der Staat die Unterschrift des Notars, bevor das Dokument beim Konsulat des Bestimmungslandes eingereicht wird.

Häufige Anwendungsfälle Link zu Überschrift

  • Heiraten / Scheidungen im Ausland
  • Studien oder Diplome mit internationaler Anerkennung
  • Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
  • Dokumente für Einwanderung oder Adoption

Ohne Apostille oder Legalisierung kann eine schweizerische Übersetzung im Ausland unter Umständen nicht anerkannt werden.

Wir empfehlen, die Anforderungen des Ziellandes immer im Voraus zu prüfen, bevor Sie die Übersetzung beauftragen.

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FAQ - Übersetzung mit Apostille (internationaler Gebrauch)

Was ist eine Apostille?
Eine staatliche Bestätigung, die die Echtheit der notariellen Unterschrift auf der beglaubigten Übersetzung bestätigt. Gültig in den Ländern des Haager Übereinkommens.
Braucht mein Land eine Apostille?
Wenn das Land dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, gilt die Apostille. Andernfalls kann eine klassische konsularische Legalisierung erforderlich sein. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Reihenfolge der Schritte
Kein Problem - wir übernehmen alles für Sie! Beglaubigte Übersetzung → notarielle LegalisierungApostille (falls vom Land verlangt).
Fristen und Zustellung
Die Fristen variieren je nach Kanton. Zustellung als PDF und - falls erforderlich - Originale per Postversand.
Kann ich nur die Übersetzung apostillieren lassen?
Die Apostille bezieht sich auf die notarielle Unterschrift - die Übersetzung muss daher zuvor notariell legalisiert sein.