Beglaubigte Übersetzung mit Apostille für das Ausland
Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung, die die Verwendung einer öffentlichen Urkunde in einem anderen Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens erleichtert. Sie bestätigt insbesondere die Herkunft der Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls das Siegel des Dokuments. Sie bestätigt weder den Inhalt noch die materielle Richtigkeit der Angaben.
Die Übersetzung und die Apostille sind zwei separate Schritte. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung apostillieren lassen müssen, ist deshalb die richtige Reihenfolge der Beglaubigungen entscheidend.
Wann kann eine Apostille erforderlich sein? Link zu Überschrift
- Zivilstandsurkunde für eine ausländische Behörde
- Diplom oder Notenausweis für das Ausland
- Urteil, Entscheid oder amtliche Bescheinigung
- Vollmacht, Testament oder Nachlassdokument
- Heirats-, Adoptions- oder Migrationsdossier
- Schweizer Dokument für eine ausländische Bank oder ein Notariat
- Beglaubigte Übersetzung, deren Unterschrift für das Ausland bestätigt werden muss
Auf welchem Dokument wird die Apostille angebracht? Link zu Überschrift
Je nach Vorgaben des Ziellandes kann die Apostille Folgendes betreffen:
- das öffentliche Originaldokument;
- eine amtliche Kopie;
- eine amtliche Unterschrift auf dem Dokument;
- die notariell beglaubigte Unterschrift auf einer Übersetzung.
Die Reihenfolge der Formalitäten ist wichtig. Eine Apostille auf dem falschen Dokument oder vor einem verlangten Zwischenschritt kann für das vorgesehene Verfahren ungeeignet sein.
Was benötigen wir für die Offerte? Link zu Überschrift
Senden Sie uns möglichst :
- alle Seiten des zu übersetzenden Dokuments;
- Vorder- und Rückseite, wenn sie Einträge, Unterschriften oder Stempel enthalten;
- den Ausstellungsstaat und die ausstellende Behörde;
- das Bestimmungsland;
- die zuständige Behörde, das Konsulat, Notariat oder die Empfängerstelle;
- die erhaltenen Vorgaben zu Übersetzung, Beglaubigung, Legalisation oder Apostille;
- die Angabe, ob Sie über das Original, eine amtliche Kopie oder nur einen Scan verfügen;
- die gewünschte Zielsprache;
- den Abgabetermin des Dossiers.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
- Sie senden uns die Dokumente und Vorgaben der Empfängerstelle.
- Wir bestimmen die zu übersetzenden Unterlagen und die angekündigten Formalitäten.
- Sie erhalten eine Offerte für Übersetzung, allfällige notarielle Beglaubigung, Apostille und Zustellung.
- Die Übersetzung wird erstellt und beglaubigt.
- Die vorgesehenen notariellen und amtlichen Schritte werden in der erforderlichen Reihenfolge ausgeführt.
- Das fertige Dossier wird gemäss Vereinbarung zugestellt.
Vertragsparteien des Übereinkommens und andere Staaten Link zu Überschrift
Wenn das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen dem Ursprungsstaat des Dokuments und dem Bestimmungsstaat anwendbar ist, ersetzt die Apostille grundsätzlich die diplomatische oder konsularische Legalisation der betreffenden Urkunde.
Für einen Staat, auf den das Übereinkommen nicht anwendbar ist, kann ein anderes Legalisationsverfahren erforderlich sein, beispielsweise über eine Schweizer Behörde und anschliessend über eine Botschaft oder ein Konsulat. Die Anforderungen sind bei der Empfängerstelle oder der zuständigen Vertretung abzuklären.
Bestimmungsstaat und zuständige Behörde prüfen Link zu Überschrift
Welche Behörde die Apostille ausstellt, hängt von der Herkunft des Dokuments und von der zu bestätigenden Unterschrift ab. Zuständig kann insbesondere eine kantonale Behörde oder die Schweizerische Bundeskanzlei sein.
Offizielle Informationen finden Sie hier :
- Legalisationen und Apostillen in der Schweiz bei der Schweizerischen Bundeskanzlei ;
- Offizielle Liste der Vertragsparteien des Apostille-Übereinkommens bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.
Die Aufnahme eines Landes in die Liste bestimmt noch nicht automatisch den vollständigen Verfahrensweg. Entscheidend sind auch die Art des Dokuments, die ausstellende Behörde und die Vorgaben der Empfängerstelle.
Eine Apostille garantiert nicht, dass das Dokument angenommen wird. Die Empfängerstelle bestimmt die verlangten Dokumente, Übersetzungen und Formalitäten.
Die Apostille wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, nicht von der Übersetzungsagentur oder vom Notar.
Je nach Dossier beachten Sie auch unsere Informationen zur beglaubigten Übersetzung und zur notariell beglaubigten Übersetzung.
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