Je nach Verwendungszweck Ihres Dokuments sind verschiedene Übersetzungsstufen möglich. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Art von Übersetzung von der schweizerischen oder ausländischen Behörde, bei der Sie Ihre Unterlagen einreichen, verlangt wird.
Einfache Übersetzung (auf freiem Papier)
Wird für persönliche Zwecke, interne Informationen oder informelle Korrespondenz verwendet. Sie hat keine rechtliche Gültigkeit.
- Persönliche Dokumente
- Verträge
- Diplomarbeiten
- Andere…
Beglaubigte Übersetzung
Die in der Schweiz am häufigsten verlangte Form. Sie wird von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und von der Agentur als mit dem Original übereinstimmend bestätigt.
- Zivilstandsämter
- Universitäten & Hochschulen
- Versicherungen
- Arbeitgeber / Kantone
- Andere…
Notariell beglaubigte Übersetzung
Für bestimmte Verfahren ist erforderlich, dass die Unterschrift der Agentur durch einen Notar legalisiert/beglaubigt wird, um die Echtheit des Dokuments zu bestätigen.
- Verträge
- Testamente
- Erbschaftsdokumente
- Andere…
Übersetzung mit Apostille (international)
Eine Apostille ist erforderlich, um eine Übersetzung im Ausland offiziell anzuerkennen. Sie wird vom Staat ausgestellt und bestätigt die Echtheit der notariellen Unterschrift.
- Heirat / Scheidung
- Studium im Ausland
- Verwaltungssachen
- Andere…
FAQ - Die richtige Übersetzungsart wählen
Wie wähle ich zwischen einfacher, beglaubigter, notarieller und apostillierter Übersetzung?
Einfach: informeller Gebrauch. Beglaubigt: offizieller Gebrauch in der Schweiz. Notariell: Unterschrift der Agentur, durch Notar legalisiert (beglaubigt). Apostille: internationale Anerkennung in Ländern des Haager Übereinkommens.
Was verlangen die schweizerischen Behörden in der Regel?
In den meisten Fällen genügt eine
beglaubigte Übersetzung. Bei bestimmten Dokumenten kann zusätzlich eine
notarielle Legalisierung erforderlich sein.
Ist eine Apostille für das Ausland immer notwendig?
Nein. Es hängt vom Zielland ab. Wenn das Land nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, kann eine konsularische Beglaubigung verlangt werden.
Kann ich zuerst eine einfache Übersetzung machen und später beglaubigen lassen?
Ja, aber die beglaubigte Version muss neu erstellt und unterschrieben werden. Es ist besser, die erforderliche Art von Anfang an zu klären.
Welche Fristen muss ich einplanen?
In der Regel einige Arbeitstage für die Beglaubigung; zusätzliche 1–2 Tage für die notarielle Beglaubigung und mehr für die Apostille.
Wer erstellt die beglaubigten Übersetzungen?
Alle unsere Übersetzungen werden von qualifizierten, muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die im rechtlichen und administrativen Bereich erfahren sind. Jede Übersetzung wird von uns unterschrieben, um ihre offizielle Gültigkeit zu gewährleisten.
Übersetzen Sie nur ins Französische?
Nein. Wir übersetzen aus und in die wichtigsten Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch) sowie ins Englische, Spanische, Portugiesische, Rumänische, Serbische, Kroatische, Bosnische, Ukrainische, Russische und weitere Sprachen auf Anfrage.
Werden die Übersetzungen Korrektur gelesen?
Ja, jedes Dokument wird systematisch überprüft, bevor es beglaubigt wird. Diese Qualitätskontrolle stellt sicher, dass der Text klar, präzise und rechtlich korrekt ist.
Siehe auch: