Spanische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Spanische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz, in Spanien oder in einem anderen spanischsprachigen Staat.

Terminologie und Gestaltung werden an Dokumentenart, Zielland und Empfängerstelle angepasst. Administrative, schulische und rechtliche Bezeichnungen können sich je nach Staat unterscheiden.

Übersetzungen ins Spanische Link zu Überschrift

Eine spanische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • ein Konsulat oder eine Botschaft;
  • eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Vorlage eines Schweizer Dokuments bei einer ausländischen Behörde;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder administratives Dossier.

Übersetzungen aus dem Spanischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Familienbücher und Familiennachweise;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • Bewilligungen und Verwaltungsentscheide;
  • medizinische Berichte;
  • Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Spanisch für Spanien oder ein anderes Zielland Link zu Überschrift

Das Spanische wird in zahlreichen Staaten verwendet. Einzelne administrative, schulische, berufliche und rechtliche Begriffe können sich jedoch unterscheiden.

Die Übersetzung wird an die angegebene Destination angepasst, beispielsweise:

  • Spanien;
  • Mexiko;
  • Argentinien;
  • Kolumbien;
  • Chile;
  • anderer spanischsprachiger Staat.

Der Sinn des Originals bleibt massgebend. Ein Abschluss, eine Funktion oder eine Institution wird nicht automatisch einem ausländischen Gegenstück mit anderer Bedeutung gleichgesetzt.

Nennen Sie Zielland und Empfängerstelle, damit die passende Terminologie und Schreibweise verwendet werden.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben erstellen wir:

Diese Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Massgebend sind die Vorgaben des Konsulats, der Behörde oder der Institution.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
  2. Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
  3. Wir prüfen Fachgebiet, Umfang und Formalitäten.
  4. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  5. Die Übersetzung wird als PDF und bei Bedarf in Papierform zugestellt.

Ein zwei- oder mehrsprachiges Dokument muss nicht immer erneut übersetzt werden. Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Angaben bereits in einer akzeptierten Sprache enthalten sind.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Spanisch

Übersetzen Sie auch aus dem Spanischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, amtliche Auszüge, Entscheide und Verträge.
Muss eine bestimmte spanische Variante gewählt werden?
Nennen Sie Zielland und Empfängerstelle. Wir passen die Terminologie an, wenn dies erforderlich ist, und geben die Angaben des Originals unverändert wieder.
Wird eine spanische Übersetzung im Ausland automatisch akzeptiert?
Nein. Konsulate, Behörden, Schulen und Institutionen legen ihre Anforderungen selbst fest. Sie können eine Beglaubigung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder weitere Nachweise verlangen.
Werden Abschlüsse und Berufsbezeichnungen durch lokale Entsprechungen ersetzt?
Nicht automatisch. Wir übersetzen die Bedeutung, ohne eine nicht bestätigte akademische oder berufliche Gleichwertigkeit anzunehmen.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern sämtliche Seiten, Unterschriften, Stempel und Beilagen vollständig und gut lesbar sind.
Muss die Übersetzung beglaubigt sein?
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für informative Zwecke kann eine einfache Übersetzung genügen; für offizielle Verfahren wird häufig eine beglaubigte Form verlangt.