Slowenische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz
Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Slowenische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz, in Slowenien oder im Ausland.
Terminologie und Gestaltung werden an Dokumentenart, Zielland und Empfängerstelle angepasst. Abschlüsse, Behörden und Funktionen werden nicht automatisch einer Bezeichnung mit anderer rechtlicher oder institutioneller Bedeutung gleichgesetzt.
Übersetzungen ins Slowenische Link zu Überschrift
Eine slowenische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:
- eine slowenische Behörde oder ein Konsulat;
- eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
- ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
- eine Schule oder Universität;
- eine berufliche Bewerbung;
- die Verwendung eines Schweizer Dokuments in Slowenien;
- ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.
Übersetzungen aus dem Slowenischen Link zu Überschrift
Wir übersetzen unter anderem:
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
- Familiennachweise;
- Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
- Diplome und Notenausweise;
- Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
- Strafregisterbescheinigungen;
- medizinische Dokumente;
- administrative und gerichtliche Entscheide;
- Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.
Schrift und Schreibweise von Namen Link zu Überschrift
Slowenisch wird in lateinischer Schrift geschrieben und verwendet unter anderem die Zeichen č, š und ž.
Diese Zeichen werden in Namen, Ortsbezeichnungen und amtlichen Angaben gemäss dem Original beibehalten.
Senden Sie möglichst:
- die Identitätsseite des Reisepasses;
- die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
- frühere Übersetzungen derselben Person;
- Vorgaben der Empfängerstelle.
Bei Personennamen berücksichtigen wir in erster Linie die Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument.
Slowenisch, Kroatisch, Bosnisch oder Serbisch? Link zu Überschrift
Diese Sprachen stammen aus derselben Region, verfügen jedoch über eigene Standards und Fachbegriffe.
Eine slowenische Übersetzung wird nicht automatisch durch eine kroatische, bosnische oder serbische Fassung ersetzt. Massgebend ist die Sprache, welche die Behörde, das Konsulat oder die Institution verlangt.
Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift
Je nach Vorgaben erstellen wir:
- eine einfache Übersetzung;
- eine beglaubigte Übersetzung;
- eine notarielle Beglaubigung;
- eine Apostille.
Diese Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind Dokument, Zielland und Empfängerstelle.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
- Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
- Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
- Sie legen möglichst das Referenzdokument für die Namensschreibweise bei.
- Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit und Formalitäten.
- Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
- Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.
Die Übersetzung gibt den Dokumenteninhalt wieder. Sie garantiert nicht automatisch dessen Annahme, Anerkennung oder Gleichwertigkeit.
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