Slowenische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Slowenische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz, in Slowenien oder im Ausland.

Terminologie und Gestaltung werden an Dokumentenart, Zielland und Empfängerstelle angepasst. Abschlüsse, Behörden und Funktionen werden nicht automatisch einer Bezeichnung mit anderer rechtlicher oder institutioneller Bedeutung gleichgesetzt.

Übersetzungen ins Slowenische Link zu Überschrift

Eine slowenische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • eine slowenische Behörde oder ein Konsulat;
  • eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Verwendung eines Schweizer Dokuments in Slowenien;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.

Übersetzungen aus dem Slowenischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Familiennachweise;
  • Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • medizinische Dokumente;
  • administrative und gerichtliche Entscheide;
  • Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Schrift und Schreibweise von Namen Link zu Überschrift

Slowenisch wird in lateinischer Schrift geschrieben und verwendet unter anderem die Zeichen č, š und ž.

Diese Zeichen werden in Namen, Ortsbezeichnungen und amtlichen Angaben gemäss dem Original beibehalten.

Senden Sie möglichst:

  • die Identitätsseite des Reisepasses;
  • die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
  • frühere Übersetzungen derselben Person;
  • Vorgaben der Empfängerstelle.

Bei Personennamen berücksichtigen wir in erster Linie die Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument.

Slowenisch, Kroatisch, Bosnisch oder Serbisch? Link zu Überschrift

Diese Sprachen stammen aus derselben Region, verfügen jedoch über eigene Standards und Fachbegriffe.

Eine slowenische Übersetzung wird nicht automatisch durch eine kroatische, bosnische oder serbische Fassung ersetzt. Massgebend ist die Sprache, welche die Behörde, das Konsulat oder die Institution verlangt.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben erstellen wir:

Diese Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind Dokument, Zielland und Empfängerstelle.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
  2. Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
  3. Sie legen möglichst das Referenzdokument für die Namensschreibweise bei.
  4. Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit und Formalitäten.
  5. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  6. Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.

Die Übersetzung gibt den Dokumenteninhalt wieder. Sie garantiert nicht automatisch dessen Annahme, Anerkennung oder Gleichwertigkeit.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Slowenisch

Übersetzen Sie auch aus dem Slowenischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, amtliche Auszüge, Entscheide und Verträge.
Wie werden slowenische Namen wiedergegeben?
Wir verwenden in erster Linie die Schreibweise im Reisepass oder amtlichen Referenzdokument. Slowenische Sonderzeichen werden gemäss dem Original beibehalten.
Kann Kroatisch oder Serbisch eine slowenische Übersetzung ersetzen?
Nicht automatisch. Die Empfängerstelle kann ausdrücklich eine slowenische Fassung verlangen. Ihre Vorgaben sollten deshalb eingehalten werden.
Werden slowenische Abschlüsse in Schweizer Entsprechungen umgewandelt?
Nein. Die Bedeutung wird übersetzt, ohne eine nicht bestätigte akademische oder berufliche Gleichwertigkeit anzunehmen.
Wird die Übersetzung in Slowenien oder der Schweiz automatisch akzeptiert?
Nein. Die Empfängerstelle legt Beglaubigung und allfällige zusätzliche Formalitäten fest.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern sämtliche Seiten, Unterschriften, Stempel und Beilagen vollständig und gut lesbar sind. Der Reisepass kann zur Prüfung der Namen beigelegt werden.