Serbische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Serbische, in lateinischer oder kyrillischer Schrift, für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Nennen Sie die gewünschte Schrift sowie Zielland und Empfängerstelle. Die Terminologie wird an das Dokument angepasst, ohne automatisch eine rechtliche, schulische oder administrative Gleichwertigkeit anzunehmen.

Übersetzungen ins Serbische Link zu Überschrift

Eine serbische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • eine Behörde, ein Konsulat oder eine Institution;
  • eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Verwendung eines Schweizer Dokuments im Ausland;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.

Übersetzungen aus dem Serbischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Familiennachweise;
  • Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • medizinische Berichte;
  • Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Lateinische oder kyrillische Schrift Link zu Überschrift

Serbisch kann in lateinischer oder kyrillischer Schrift geschrieben werden. Ein Originaldokument kann eine der beiden Schriften oder einzelne Angaben in beiden enthalten.

Für eine Übersetzung ins Serbische nennen Sie die von der Empfängerstelle verlangte Schrift. Ohne entsprechende Vorgabe klären wir die geeignete Darstellung mit Ihnen ab.

Serbische Zeichen wie č, ć, đ, š und ž werden beibehalten, wenn sie in Namen oder amtlichen Angaben vorkommen.

Schreibweise von Namen Link zu Überschrift

Bei Personennamen richten wir uns in erster Linie nach der Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument.

Senden Sie möglichst:

  • die Identitätsseite des Reisepasses;
  • die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
  • frühere Übersetzungen aus demselben Dossier;
  • Vorgaben der Empfängerstelle.

Dieselbe Person kann je nach Schrift oder Dokument unterschiedlich geschrieben sein. Geben Sie solche Abweichungen an, damit das Dossier einheitlich bleibt.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben erstellen wir:

Beglaubigungen und zusätzliche Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind die Anforderungen der Empfängerstelle.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden eine vollständige und gut lesbare Kopie.
  2. Sie nennen Zielsprache und gewünschte Schrift.
  3. Sie geben Zielland, Empfängerstelle und Termin an.
  4. Wir prüfen Umfang, Namensschreibweise und Formalitäten.
  5. Sie erhalten vor der Bestellung eine Offerte in CHF.
  6. Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.

Die Übersetzung gibt die Angaben des Dokuments wieder. Sie garantiert nicht automatisch dessen Annahme oder Gleichwertigkeit bei einer Behörde.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Serbisch

Übersetzen Sie in lateinischer und kyrillischer Schrift?
Ja. Nennen Sie die Schrift, welche die Behörde oder Institution verlangt. Falls das Original beide Schriften verwendet, wird dies bei der Darstellung berücksichtigt.
Übersetzen Sie auch aus dem Serbischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, amtliche Auszüge, Entscheide und Verträge.
Wie werden serbische Namen wiedergegeben?
Wir folgen der Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument. Senden Sie diese Unterlagen, wenn ein Name in lateinischer und kyrillischer Schrift oder in mehreren Varianten erscheint.
Wird eine serbische Übersetzung automatisch von einer Behörde akzeptiert?
Nein. Jede Behörde, jedes Konsulat und jede Institution legt die erforderliche Beglaubigung und weitere Formalitäten selbst fest.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern alle Seiten, Unterschriften, Stempel und Beilagen vollständig und gut lesbar sind. Legen Sie auch das Referenzdokument für die Namensschreibweise bei.
Ist eine Apostille immer erforderlich?
Nein. Dies hängt vom Dokument, vom Ausstellungsstaat, vom Zielland und von den Vorgaben der Empfängerstelle ab.