Serbische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz
Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Serbische, in lateinischer oder kyrillischer Schrift, für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.
Nennen Sie die gewünschte Schrift sowie Zielland und Empfängerstelle. Die Terminologie wird an das Dokument angepasst, ohne automatisch eine rechtliche, schulische oder administrative Gleichwertigkeit anzunehmen.
Übersetzungen ins Serbische Link zu Überschrift
Eine serbische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:
- eine Behörde, ein Konsulat oder eine Institution;
- eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
- ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
- eine Schule oder Universität;
- eine berufliche Bewerbung;
- die Verwendung eines Schweizer Dokuments im Ausland;
- ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.
Übersetzungen aus dem Serbischen Link zu Überschrift
Wir übersetzen unter anderem:
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
- Familiennachweise;
- Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
- Diplome und Notenausweise;
- Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
- Strafregisterbescheinigungen;
- medizinische Berichte;
- Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.
Lateinische oder kyrillische Schrift Link zu Überschrift
Serbisch kann in lateinischer oder kyrillischer Schrift geschrieben werden. Ein Originaldokument kann eine der beiden Schriften oder einzelne Angaben in beiden enthalten.
Für eine Übersetzung ins Serbische nennen Sie die von der Empfängerstelle verlangte Schrift. Ohne entsprechende Vorgabe klären wir die geeignete Darstellung mit Ihnen ab.
Serbische Zeichen wie č, ć, đ, š und ž werden beibehalten, wenn sie in Namen oder amtlichen Angaben vorkommen.
Schreibweise von Namen Link zu Überschrift
Bei Personennamen richten wir uns in erster Linie nach der Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument.
Senden Sie möglichst:
- die Identitätsseite des Reisepasses;
- die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
- frühere Übersetzungen aus demselben Dossier;
- Vorgaben der Empfängerstelle.
Dieselbe Person kann je nach Schrift oder Dokument unterschiedlich geschrieben sein. Geben Sie solche Abweichungen an, damit das Dossier einheitlich bleibt.
Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift
Je nach Vorgaben erstellen wir:
- eine einfache Übersetzung;
- eine beglaubigte Übersetzung;
- eine notarielle Beglaubigung;
- eine Apostille.
Beglaubigungen und zusätzliche Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind die Anforderungen der Empfängerstelle.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
- Sie senden eine vollständige und gut lesbare Kopie.
- Sie nennen Zielsprache und gewünschte Schrift.
- Sie geben Zielland, Empfängerstelle und Termin an.
- Wir prüfen Umfang, Namensschreibweise und Formalitäten.
- Sie erhalten vor der Bestellung eine Offerte in CHF.
- Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.
Die Übersetzung gibt die Angaben des Dokuments wieder. Sie garantiert nicht automatisch dessen Annahme oder Gleichwertigkeit bei einer Behörde.
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