Französische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Französische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Terminologie und Gestaltung werden an das Dokument, das Zielland und die Empfängerstelle angepasst. Für die Schweiz verwenden wir klare Formulierungen und eine geeignete Schweizer Verwaltungsterminologie.

Übersetzungen ins Französische Link zu Überschrift

Eine französische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • eine Gemeinde oder kantonale Verwaltung;
  • ein Zivilstandsamt;
  • eine Bewilligung oder einen Familiennachzug;
  • eine Schule, Fachhochschule oder Universität;
  • einen Arbeitgeber oder eine Versicherung;
  • ein gerichtliches oder administratives Verfahren;
  • die Vorlage ausländischer Dokumente in der Westschweiz.

Übersetzungen aus dem Französischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen auch Schweizer und andere französischsprachige Dokumente, beispielsweise:

  • Zivilstandsurkunden;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse;
  • Bewilligungen und amtliche Bestätigungen;
  • Urteile und Entscheide;
  • Arztzeugnisse;
  • Bank-, Notariats- und Nachlassdokumente.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Verwendungszweck erstellen wir:

Die Empfängerstelle legt fest, welche Form sie verlangt. Senden Sie deren Vorgaben mit Ihrer Anfrage.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
  2. Sie nennen Zielsprache, Empfängerstelle und Termin.
  3. Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit und Formalitäten.
  4. Sie erhalten vor der Bestellung eine Offerte in CHF.
  5. Die Übersetzung wird als PDF und bei Bedarf per Post zugestellt.

Ein bereits mehrsprachiges Dokument muss nicht immer erneut übersetzt werden. Prüfen Sie, ob alle benötigten Angaben in einer akzeptierten Sprache enthalten sind.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Französisch

Übersetzen Sie auch aus dem Französischen in andere Sprachen?
Ja. Nennen Sie Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle. Wir prüfen anschliessend die Sprachkombination, das Fachgebiet und die verlangte Übersetzungsform.
Ist in der Westschweiz immer eine französische Übersetzung nötig?
Nein. Ein mehrsprachiges Dokument oder eine andere von der Empfängerstelle akzeptierte Sprache kann genügen. Klären Sie die Anforderungen vor der Bestellung ab.
Verwenden Sie eine für die Schweiz geeignete Terminologie?
Ja. Bei Dokumenten für die Schweiz berücksichtigen wir insbesondere die Terminologie von Gemeinden, Kantonen, Bewilligungen, Versicherungen, Schulen und weiteren Schweizer Stellen.
Genügt ein Scan oder ein Foto?
Ja, sofern sämtliche Seiten vollständig, scharf und gut lesbar sind. Für einzelne notarielle oder administrative Formalitäten kann später das Original benötigt werden.
Muss die französische Übersetzung beglaubigt sein?
Das hängt von der Empfängerstelle ab. Zum Verständnis kann eine einfache Übersetzung genügen; für eine offizielle Einreichung wird häufig eine beglaubigte Form verlangt.