Englische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Englische für administrative, akademische, berufliche, familiäre und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Sprachvariante, Terminologie und Gestaltung werden an das Zielland und die Empfängerstelle angepasst. Geben Sie insbesondere an, ob britisches oder amerikanisches Englisch benötigt wird.

Übersetzungen ins Englische Link zu Überschrift

Eine englische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • die Zulassung zu einer ausländischen Universität oder Schule;
  • eine internationale Bewerbung;
  • ein Verfahren bei einer Botschaft oder einem Konsulat;
  • ein Visum oder Migrationsdossier;
  • die Vorlage eines Schweizer Dokuments im Ausland;
  • ein grenzüberschreitendes Bank-, Notariats- oder Nachlassdossier;
  • eine Versicherung oder medizinische Einrichtung im Ausland.

Übersetzungen aus dem Englischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterauszüge;
  • Bewilligungen und Verwaltungsentscheide;
  • Arztzeugnisse und medizinische Berichte;
  • Urteile, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Britisches oder amerikanisches Englisch Link zu Überschrift

Die Sprachvariante richtet sich nach der Destination:

  • britisches Englisch für das Vereinigte Königreich oder entsprechende Vorgaben;
  • amerikanisches Englisch für die Vereinigten Staaten oder entsprechende Empfänger;
  • eine andere englische Konvention, wenn das Zielland oder die Institution dies verlangt.

Unterschiede können insbesondere Rechtschreibung, Wortschatz, Datumsangaben, Berufsbezeichnungen, Bildungsabschlüsse und administrative Terminologie betreffen.

Nennen Sie das Zielland und die Empfängerstelle, damit die passende Variante einheitlich verwendet wird.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Dossier erstellen wir:

Die erforderliche Form hängt vom Dokument, vom Zielland und von der Empfängerstelle ab.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
  2. Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
  3. Wir prüfen Englischvariante, Umfang und Formalitäten.
  4. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  5. Die Übersetzung wird als PDF und bei Bedarf in Papierform zugestellt.

Die Übersetzung gibt den Dokumenteninhalt wieder. Sie stellt keine Anerkennung eines Abschlusses, keinen Migrationsentscheid und keine rechtliche Bestätigung des Originals dar.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Englisch

Brauche ich britisches oder amerikanisches Englisch?
Verwenden Sie die Variante des Ziellandes oder der Empfängerstelle. Falls keine Vorgabe besteht, nennen Sie uns die hauptsächliche Destination des Dokuments.
Übersetzen Sie auch aus dem Englischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Wir übersetzen insbesondere Urkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, Entscheide, Verträge und Verwaltungsunterlagen.
Wird eine englische Übersetzung im Ausland automatisch akzeptiert?
Nein. Jede Behörde oder Institution legt ihre Anforderungen selbst fest. Sie kann eine Beglaubigung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder besondere Darstellung verlangen.
Werden Datumsangaben und Bezeichnungen an die Variante angepasst?
Ja. Schreibweise, Datumsformat und Terminologie werden an die gewählte Variante angepasst, ohne die Angaben des Originaldokuments zu verändern.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern alle Seiten vollständig, scharf und gut lesbar sind. Falls für eine Formalität das Original benötigt wird, informieren wir Sie.
Muss die Übersetzung beglaubigt sein?
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für informative Zwecke kann eine einfache Übersetzung genügen; für offizielle Verfahren wird häufig eine beglaubigte Form verlangt.