Bosnische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Bosnische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Ausstellungsstaat, Dokumentenart und Empfängerstelle werden bei der Übersetzung berücksichtigt. Personennamen, Ortsnamen, Referenzen und amtliche Bezeichnungen werden sorgfältig wiedergegeben, insbesondere wenn verschiedene Schriften oder Schreibweisen vorkommen.

Übersetzungen ins Bosnische Link zu Überschrift

Eine bosnische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • eine Behörde oder ein Konsulat;
  • eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Verwendung eines Schweizer Dokuments in Bosnien und Herzegowina;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.

Übersetzungen aus dem Bosnischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Familiennachweise;
  • Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • medizinische Dokumente;
  • administrative und gerichtliche Entscheide;
  • Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Schrift und Schreibweise von Namen Link zu Überschrift

Bosnische Dokumente werden häufig in lateinischer Schrift ausgestellt. Einzelne Dokumente oder Angaben können auch kyrillische Schrift enthalten.

Die Zeichen č, ć, đ, š und ž werden beibehalten, wenn sie in Namen, Ortsbezeichnungen oder amtlichen Angaben vorkommen.

Senden Sie möglichst:

  • die Identitätsseite des Reisepasses;
  • die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
  • frühere Übersetzungen derselben Person;
  • Vorgaben der Empfängerstelle.

Bei unterschiedlichen Schreibweisen verwenden wir in erster Linie die Form im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument.

Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch? Link zu Überschrift

Diese Sprachen sind eng verwandt, verfügen jedoch über eigene Standards, Fachbegriffe und administrative Verwendungen.

Eine bosnische Übersetzung wird nicht automatisch durch eine kroatische oder serbische Fassung ersetzt. Massgebend ist die Sprache, welche die Empfängerstelle verlangt.

Bei Serbisch kann zusätzlich die lateinische oder kyrillische Schrift angegeben werden müssen.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben erstellen wir:

Beglaubigungen und weitere Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind Zielland und Empfängerstelle.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden eine vollständige und gut lesbare Kopie.
  2. Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
  3. Sie legen möglichst das Referenzdokument für die Namensschreibweise bei.
  4. Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit und Formalitäten.
  5. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  6. Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.

Die Übersetzung gibt den Dokumenteninhalt wieder. Sie bestätigt nicht automatisch dessen Echtheit, Gültigkeit oder Annahme durch eine Behörde.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Bosnisch

Übersetzen Sie auch aus dem Bosnischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, amtliche Auszüge, Entscheide und Verträge.
Können bosnische Dokumente kyrillische Schrift enthalten?
Ja. Einzelne Dokumente oder Angaben können in kyrillischer Schrift vorliegen. Senden Sie sämtliche Seiten, damit alle Inhalte berücksichtigt werden.
Wie werden bosnische Namen wiedergegeben?
Wir richten uns in erster Linie nach der Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument. Sonderzeichen werden gemäss dem Original beibehalten.
Kann Kroatisch oder Serbisch eine bosnische Übersetzung ersetzen?
Nicht automatisch. Die Empfängerstelle kann eine bestimmte Sprache verlangen. Ihre Vorgaben sollten deshalb eingehalten werden.
Wird die Übersetzung automatisch von einer Behörde akzeptiert?
Nein. Die Empfängerstelle bestimmt die erforderliche Beglaubigung und allfällige zusätzliche Formalitäten.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern sämtliche Seiten, Unterschriften, Stempel und Beilagen vollständig und gut lesbar sind. Legen Sie bei Bedarf auch den Reisepass bei.