Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Nachlassdokumenten
Ein Testament, Erbvertrag oder Kodizill enthält Verfügungen einer Person für ihren Nachlass. Nach dem Tod können weitere Unterlagen erforderlich sein, um die Erbinnen und Erben festzustellen, Vermögenswerte zu verwalten oder die Erbteilung durchzuführen.
Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen von Testamenten und Nachlassdokumenten für Notariate, Banken, Behörden, Erbinnen und Erben sowie weitere mit dem Dossier betraute Fachpersonen in der Schweiz oder im Ausland.
Die Übersetzung gibt den eingereichten Inhalt vollständig wieder. Sie beurteilt weder die Gültigkeit des Testaments noch das anwendbare Recht, die Erbenstellung oder die Verteilung des Nachlasses.
Testamente und Nachlassdokumente Link zu Überschrift
Wir übersetzen unter anderem :
- handschriftliche, öffentliche und notariell beurkundete Testamente;
- Kodizille und Ergänzungen;
- Erbverträge;
- Erbscheine und Erbbescheinigungen;
- Europäische Nachlasszeugnisse;
- Erbnachweise und ausländische Erbfolgezeugnisse;
- Grant of Probate und Letters of Administration;
- Vollmachten im Zusammenhang mit einem Nachlass;
- Erklärungen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft;
- Nachlassinventare;
- Entscheide zur Eröffnung oder Verwaltung eines Nachlasses;
- Erbteilungsverträge und Vereinbarungen zwischen Erbinnen und Erben;
- Bank-, Grundbuch- und Notariatsunterlagen zum Nachlass;
- zugehörige Bescheinigungen, Stempel und Beilagen.
Bezeichnung und rechtliche Bedeutung dieser Dokumente unterscheiden sich je nach Staat. Wir erhalten die Terminologie des Originals und berücksichtigen den mitgeteilten Verwendungszweck.
Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift
Eine Übersetzung kann erforderlich sein bei :
- einem grenzüberschreitenden Nachlassfall;
- einem Testament in einer anderen Sprache;
- Erbinnen oder Erben mit Wohnsitz in verschiedenen Staaten;
- Immobilien, Bankkonten oder weiteren Vermögenswerten im Ausland;
- Hinterlegung oder Eröffnung eines Testaments;
- Beantragung eines Erbscheins;
- Prüfung eines ausländischen Erbfolgezeugnisses;
- Freigabe eines Bankkontos;
- Eintragung einer Erbin oder eines Erben im Grundbuch;
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft;
- Erbteilung;
- Verwendung eines Schweizer Dokuments im Ausland;
- Vorlage eines ausländischen Dokuments bei einem Schweizer Notariat, einer Bank oder Behörde.
Bei einem internationalen Nachlass hängen die erforderlichen Dokumente insbesondere von den beteiligten Staaten, dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, der Art der Vermögenswerte und der zuständigen Stelle ab.
Was benötigen wir? Link zu Überschrift
Senden Sie uns möglichst :
- alle Seiten des Testaments oder Nachlassdokuments;
- Deckblatt und Seiten mit den Verfahrensreferenzen;
- Beilagen und Kodizille;
- eine gut lesbare Kopie handschriftlicher Passagen;
- zugehörige Stempel, Siegel, Unterschriften und Bescheinigungen;
- separat ausgestellte Entscheide oder Erbnachweise;
- die im Dokument ausdrücklich erwähnten Unterlagen;
- Vorder- und Rückseite, wenn sie Einträge enthalten;
- den Ausstellungsstaat und die ausstellende Behörde;
- die gewünschte Zielsprache;
- das Land der vorgesehenen Verwendung;
- das zuständige Notariat, die Bank, Behörde oder Empfängerstelle;
- allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisation oder Apostille;
- den Termin Ihres Verfahrens.
Ein vollständiger und gut lesbarer Scan genügt in der Regel für die Prüfung und die Offerte. Wir informieren Sie, wenn später ein Original oder eine amtliche Kopie für eine zusätzliche Formalität benötigt wird.
Was umfasst die beglaubigte Übersetzung? Link zu Überschrift
Die Leistung umfasst je nach Dossier :
- die Übersetzung der vereinbarten Seiten;
- die Wiedergabe von Namen, Daten, Referenzen und Beträgen;
- die Kennzeichnung von Unterschriften, Siegeln, Stempeln und unleserlichen Stellen;
- die Beibehaltung der Gliederung, Klauseln und Nummerierungen;
- eine menschliche Kontrolle;
- eine Konformitätserklärung;
- Datum, Unterschrift und Stempel der Agentur;
- eine unterzeichnete PDF-Datei;
- eine Papierausfertigung, wenn sie verlangt wird.
Die Bestimmungen werden weder juristisch ausgelegt noch inhaltlich zugunsten einer Partei verändert. Nicht zuverlässig lesbare Stellen werden entsprechend gekennzeichnet.
Vollständige oder teilweise Übersetzung? Link zu Überschrift
Die einzelnen Bestimmungen eines Testaments können miteinander zusammenhängen. Definitionen, frühere Widerrufe, Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Bedingungen, Unterschriften und Beilagen können für das Verfahren wichtig sein.
Für die Vorlage bei einer Behörde, einem Notariat oder einer Bank ist deshalb in der Regel eine vollständige Übersetzung sinnvoll.
Eine Teilübersetzung ist möglich, wenn die zuständige Fachperson oder Empfängerstelle genau bestätigt, welche Seiten oder Klauseln benötigt werden. Die Offerte führt in diesem Fall die enthaltenen und ausgeschlossenen Teile klar auf.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
Dokumente senden
Sie übermitteln alle verfügbaren Seiten und die Vorgaben der Empfängerstelle.Verfahren erläutern
Sie nennen die Sprachen, die beteiligten Staaten, die Empfängerstelle und den Termin.Offerte erhalten
Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit, Terminologie und allfällige zusätzliche Formalitäten.Übersetzung und Beglaubigung
Das Dokument wird übersetzt, kontrolliert, datiert, unterzeichnet und gestempelt.Zustellung
Sie erhalten die unterzeichnete PDF-Datei und bei Bedarf eine Papierausfertigung per Post.
Erbschein und ausländische Erbfolgezeugnisse Link zu Überschrift
Der Schweizer Erbschein bezeichnet die Personen, die als Erbinnen und Erben ausgewiesen sind. Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, kann er grundsätzlich erst nach der amtlichen Eröffnung des Nachlasses beantragt werden.
Bei einem internationalen Nachlass kann das ausländische Dokument anders bezeichnet sein und einem anderen Rechtssystem folgen. Ein Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, ausländischer Erbnachweis oder Dokument aus einem Probate-Verfahren ist nicht in jedem Fall ohne weitere Prüfung gleichwertig.
Ausländische Erbfolgezeugnisse können unter bestimmten Voraussetzungen als Nachweis für eine Eintragung im Schweizer Grundbuch berücksichtigt werden. Über Anerkennung und Gleichwertigkeit entscheidet die zuständige Stelle.
Offizielle Informationen :
- Testament und Erbvertrag in der Schweiz auf ch.ch;
- Erbschein in der Schweiz beantragen auf ch.ch;
- Informationen zu internationalen Erbfällen beim Bundesamt für Justiz;
- Ausländische Erbfolgezeugnisse und Schweizer Grundbuch beim Bundesamt für Justiz.
Diese Informationen helfen bei der Einordnung der möglichen Dokumente und zuständigen Stellen. Das Notariat, die Behörde oder die mit dem Dossier beauftragte Fachperson bestimmt die rechtlich erforderlichen Unterlagen.
Die beglaubigte Übersetzung bestätigt weder die Gültigkeit des Testaments noch die Erbenstellung oder die Anerkennung eines ausländischen Dokuments. Sie stellt eine vollständige Sprachfassung für die Prüfung durch die zuständige Stelle bereit.
Legalisation oder Apostille Link zu Überschrift
Je nach Staat und Empfängerstelle kann eine zusätzliche Formalität erforderlich sein für :
- das Testament oder das ursprüngliche Nachlassdokument;
- die Unterschrift der ausstellenden Behörde;
- eine amtliche Kopie;
- die Beglaubigungserklärung der Übersetzung.
Eine Legalisation oder Apostille authentifiziert im jeweiligen Verfahren eine amtliche Unterschrift. Sie bestätigt weder den Inhalt des Testaments noch die Erbenstellung.
Legen Sie die erhaltenen Vorgaben Ihrer Anfrage bei, damit die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge organisiert werden können.
Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?
Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.
Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.
Fristen und Lieferung
Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.
Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.
Zurück zu den Dokumenten