Beglaubigte Übersetzungen von Notenausweisen

Ein Notenausweis enthält Fächer, Ergebnisse, Kreditpunkte, Semester und häufig Erläuterungen zum Bewertungssystem. Bei der Übersetzung ist eine klare Struktur besonders wichtig, damit jede Note dem richtigen Fach oder Modul zugeordnet bleibt.

Wir übersetzen Bezeichnungen und Erläuterungen und übernehmen Noten, Kreditpunkte und Zahlenwerte unverändert aus dem Original. Eine Umrechnung in das Schweizer Notensystem erfolgt nicht, ausser die Empfängerstelle verlangt dies ausdrücklich.

Welche Dokumente sind betroffen? Link zu Überschrift

  • Notenausweise der Sekundarstufe
  • Schulzeugnisse
  • Notenausweise von Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien
  • Modul- und ECTS-Übersichten
  • Prüfungsresultate
  • Leistungsnachweise
  • Bewertungsskalen, Legenden und Erläuterungen zum Notensystem

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Zulassung zu einer Universität, Fachhochschule oder Schule
  • Wechsel zwischen Bildungseinrichtungen
  • Anerkennung von Studienleistungen oder Kreditpunkten
  • Bewerbungs- oder Ausbildungsdossiers
  • Verwendung eines Schweizer Notenausweises im Ausland

Was sollten Sie einreichen? Link zu Überschrift

Senden Sie möglichst:

  • alle Seiten des Notenausweises;
  • die Rückseite, wenn sie eine Bewertungsskala oder Legende enthält;
  • Beilagen mit Erläuterungen zu Kreditpunkten oder Abkürzungen;
  • das zugehörige Diplom, falls es zum Dossier gehört;
  • allfällige Formatvorgaben der Empfängerstelle.

Die ursprünglichen Werte bleiben unverändert. Übersetzt werden die Bezeichnungen und Erläuterungen; die Noten werden nicht automatisch in ein anderes System umgerechnet.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung von Notenausweisen

Werden meine Noten in das Schweizer Notensystem umgerechnet?
Nein, nicht automatisch. Noten und Kreditpunkte werden so übernommen, wie sie im Original stehen. Eine Umrechnung oder Bewertung erfolgt üblicherweise durch die zuständige Institution.
Müssen die Rückseite und die Bewertungsskala übersetzt werden?
Ja, wenn sie Noten, Kreditpunkte, Abkürzungen oder Niveaus erklären. Diese Angaben können für das Verständnis des Notenausweises wichtig sein.
Muss ich auch mein Diplom übersetzen lassen?
Das hängt von den verlangten Unterlagen ab. Für eine Zulassung oder Anerkennung werden Diplom und Notenausweis häufig gemeinsam benötigt.
Kann die Tabellenstruktur beibehalten werden?
Wir erstellen eine übersichtliche Darstellung, damit Fächer, Noten, Kreditpunkte und Semester eindeutig zugeordnet bleiben. Bei komplexen Vorlagen kann die Gestaltung leicht angepasst werden.
Was ist zu tun, wenn Seiten oder Semester fehlen?
Senden Sie alle verfügbaren Unterlagen. Falls die Empfängerstelle einen vollständigen Notenausweis verlangt, sollten fehlende Seiten vor der Übersetzung bei der Schule oder Hochschule angefordert werden.