Beglaubigte Übersetzung von Heirats- und Scheidungsdokumenten
Unsere Übersetzungen sind beglaubigt und werden von Schweizer Behörden sowie von zahlreichen Konsulaten im Ausland anerkannt.
Betroffene Dokumente Link zu Überschrift
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Todesurkunde
Wann wird sie benötigt? Link zu Überschrift
- Einbürgerungsverfahren, Änderung des Zivilstands
- Erbangelegenheiten, Versicherungen, Sozialleistungen
- Konsularische Verfahren oder Anträge bei Zivilstandsämtern
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
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Kostenlose OfferteFAQ - Zivilstandsdokumente
Mein Dokument ist mehrsprachig - brauche ich trotzdem eine Übersetzung?
Mehrsprachige Formulare decken nicht immer alle Angaben ab.
Die Behörde kann eine vollständige beglaubigte Übersetzung verlangen, um die rechtliche Genauigkeit zu gewährleisten.
Die Behörde kann eine vollständige beglaubigte Übersetzung verlangen, um die rechtliche Genauigkeit zu gewährleisten.
Muss ich das Originaldokument einreichen?
Für die Offerte genügt ein gut lesbarer Scan.
Wir informieren Sie, falls das Original für eine notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich ist.
Wir informieren Sie, falls das Original für eine notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich ist.
Wie lange dauert die Übersetzung?
In der Regel einige Arbeitstage. Ein Express-Service ist je nach Umfang und zusätzlichen Formalitäten (Notar/Apostille) möglich.