Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen
Eine Heiratsurkunde, Eheurkunde oder ein Auszug aus dem Eheregister bestätigt die Eheschliessung und deren Eintragung. Das Dokument kann auch als internationaler oder mehrsprachiger Auszug ausgestellt sein.
Ein Scheidungsurteil, Scheidungsentscheid oder eine Scheidungsurkunde bestätigt die Auflösung der Ehe. Das Dokument kann Regelungen zum Namen, zu den Kindern, zum Unterhalt, zur beruflichen Vorsorge oder zur Vermögensaufteilung enthalten. Eine Rechtskraftbescheinigung kann Bestandteil des Urteils sein oder separat ausgestellt werden.
Wir übersetzen und beglaubigen diese Dokumente für Zivilstandsverfahren, Wiederheirat, Familiennachzug und konsularische Zwecke. Übersetzungen sind unter anderem ins Deutsche, Französische, Italienische und Englische sowie in weiteren Sprachkombinationen möglich.
Heiratsurkunden und Scheidungsdokumente Link zu Überschrift
- Heiratsurkunde, Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- Internationaler oder mehrsprachiger Eheregisterauszug
- Familienausweis mit Angaben zur Eheschliessung
- Scheidungsurteil, Scheidungsentscheid oder Scheidungsurkunde
- Dem Urteil beigefügte Scheidungsvereinbarung
- Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung der Endgültigkeit
- Von einer ausländischen Behörde ausgestellte Scheidungsbescheinigung
- Dokument über die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift
- Eintragung oder Nachführung beim Zivilstandsamt
- Heirat oder Wiederheirat in der Schweiz oder im Ausland
- Nachweis der Auflösung einer früheren Ehe
- Familiennachzug oder Aufenthaltsbewilligung
- Verfahren bei einer Botschaft oder einem Konsulat
- Änderung des Namens oder des Zivilstands
- Erbschafts-, Steuer-, Bank- oder Versicherungsdossier
Was sollten Sie einreichen? Link zu Überschrift
Senden Sie möglichst:
- alle Seiten der Urkunde, Bescheinigung oder des Urteils;
- die erste Seite, das Dispositiv sowie Seiten mit Unterschriften oder Stempeln;
- die im Urteil ausdrücklich erwähnten Beilagen;
- die Rechtskraftbescheinigung, wenn sie separat ausgestellt wurde;
- die Rückseite, wenn sie Einträge enthält;
- die Schreibweise der Namen gemäss Pass oder schweizerischen Dokumenten;
- den Verwendungszweck sowie das zuständige Zivilstandsamt, Gericht, Konsulat oder die Empfängerstelle;
- allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
- die gewünschte Zielsprache und Frist.
Die Übersetzung gibt vorhandene Angaben zur Rechtskraft oder Vollstreckbarkeit vollständig wieder. Sie kann jedoch keine Rechtskraftbescheinigung ersetzen, die nicht ausgestellt oder nicht mit den Unterlagen eingereicht wurde.
Eheschliessung, Scheidung und Zivilstand in der Schweiz Link zu Überschrift
Wer in der Schweiz heiraten möchte und bereits verheiratet war, muss nachweisen können, dass die frühere Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für ungültig erklärt wurde.
Ausländische Zivilstandsdokumente müssen grundsätzlich als Originale eingereicht werden. Je nach Verfahren werden aktuelle, beglaubigte und übersetzte Dokumente verlangt, wenn sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache verfasst sind.
Offizielle Informationen finden Sie hier :
- Eheschliessung in der Schweiz und erforderliche Dokumente beim Bundesamt für Justiz ;
- Informationen zum Zivilstandswesen und zu Infostar beim Bundesamt für Justiz.
Das zuständige Zivilstandsamt oder die Schweizer Vertretung informiert über die im konkreten Fall erforderlichen Dokumente und Formalitäten. aboutXL übersetzt Unterlagen, die in einer anderen Sprache eingereicht werden müssen.
Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?
Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.
Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.
Fristen und Lieferung
Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.
Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.
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