Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsurteilen und Verwaltungsentscheiden

Beglaubigte juristische Übersetzungen, verwendet in gerichtlichen und administrativen Verfahren in der Schweiz.

Übersetzte Dokumente Link zu Überschrift

  • Zivil- und Strafurteile, kantonale und bundesgerichtliche Entscheide
  • Verwaltungsentscheide und Schutzverfügungen
  • Private Verträge mit rechtlicher Gültigkeit

Verwendungszwecke Link zu Überschrift

  • Nachlassverfahren und Anerkennung ausländischer Urteile
  • Berufungen und Rechtsmittel
  • Verwaltungsrechtliche Streitverfahren

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

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FAQ - Übersetzung von Urteilen und Entscheiden

Müssen die Anhänge ebenfalls übersetzt werden?
In der Regel ja - insbesondere Dispositiv, Begründung und zitierte Anhänge.
Halten Sie sich an die Liste der einzureichenden Unterlagen, die von der Behörde verlangt wird.
Beglaubigung, Notar, Apostille - was ist nötig?
In der Schweiz genügt meist eine beglaubigte Übersetzung.
Für die Verwendung im Ausland kann die Behörde eine notarielle Legalisierung und/oder eine Apostille verlangen.
Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?
Alle Unterlagen werden unter Vertraulichkeitsvereinbarung bearbeitet, sicher gespeichert und ausschliesslich von autorisierten Fachübersetzern eingesehen.
Welche Fristen sind üblich?
In der Regel einige Arbeitstage; ein Express-Service ist je nach Umfang und Formalitäten möglich.