Beglaubigte Übersetzung von Urteilen und Verwaltungsentscheiden
Ein Gerichtsurteil, Beschluss, eine Verfügung oder ein Verwaltungsentscheid enthält den Sachverhalt, die Begründung und die von einem Gericht oder einer Behörde angeordneten Massnahmen. Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen für gerichtliche, administrative, familienrechtliche und erbrechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.
Die Übersetzung gibt sämtliche sichtbaren Angaben vollständig wieder : Parteien, Sachverhalt, Anträge, Dispositiv, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Fristen, Unterschriften, Stempel und Referenzen. Sie verändert den Entscheid nicht und stellt keine rechtliche Beurteilung dar.
Benötigen Sie ein Urteil auf Französisch, Italienisch oder Englisch? Wir übersetzen und beglaubigen Gerichtsurteile, Verfügungen und Verwaltungsentscheide in diesen und weiteren Sprachkombinationen.
Urteile, Verfügungen und Verwaltungsentscheide Link zu Überschrift
- Zivil-, Straf- und Verwaltungsurteile
- Kantonale und bundesgerichtliche Entscheide
- Gerichtliche Beschlüsse, Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen
- Entscheide kantonaler, kommunaler oder eidgenössischer Behörden
- Kindes- und Erwachsenenschutzentscheide
- Migrations-, Versicherungs- und Sozialleistungsentscheide
- Entscheide zu Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder Nachlass
- Ausländische Entscheide für ein Verfahren in der Schweiz
- Schweizer Entscheide für eine ausländische Behörde oder Institution
- Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbescheinigungen
Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift
- Gerichtliches oder administratives Verfahren
- Einsprache, Beschwerde, Berufung oder Revisionsgesuch
- Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Entscheids
- Nachführung des Zivilstands oder des Familienstatus
- Scheidungs-, Sorgerechts-, Schutz- oder Nachlassverfahren
- Migrations- oder Familiennachzugsverfahren
- Vorlage eines Schweizer Entscheids im Ausland
- Dossier bei einer Versicherung, Bank oder öffentlichen Stelle
- Weiterleitung des Dossiers an eine Rechtsvertretung, ein Notariat oder eine andere zuständige Fachperson
Was benötigen wir? Link zu Überschrift
Senden Sie uns möglichst :
- alle Seiten des Urteils oder Entscheids;
- das Deckblatt oder die erste Seite mit den Verfahrensreferenzen;
- Dispositiv, Begründung und Rechtsmittelbelehrung;
- die im Entscheid ausdrücklich erwähnten Beilagen;
- eine separat ausgestellte Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsbescheinigung;
- Seiten mit Unterschriften, Stempeln, Zustellvermerken oder handschriftlichen Angaben;
- die Rückseite, wenn sie Einträge enthält;
- die Angabe, ob Sie über das Original, eine amtliche Kopie oder einen Scan verfügen;
- die gewünschte Zielsprache;
- den Verwendungszweck sowie das Gericht, die Behörde, Rechtsvertretung oder Empfängerstelle;
- allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisation oder Apostille;
- den Einreichungstermin.
Eine beglaubigte Übersetzung gibt den eingereichten Entscheid vollständig wieder. Sie bestätigt jedoch nicht automatisch, dass ein ausländischer Entscheid in der Schweiz anerkannt oder vollstreckt wird. Darüber entscheidet die zuständige Stelle nach den anwendbaren Regeln.
Vollständige oder teilweise Übersetzung? Link zu Überschrift
Für ein amtliches Verfahren können das Dispositiv, die Begründung, die Rechtsmittelbelehrung und die Angaben zur Rechtskraft wichtig sein. Beilagen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie Bestandteil des Entscheids oder der verlangten Dokumentenliste sind.
Eine Teilübersetzung ist möglich, wenn das Gericht, die Behörde oder die Rechtsvertretung genau bestätigt, welche Seiten benötigt werden. Die Offerte führt in diesem Fall klar auf, welche Teile übersetzt werden und welche Dokumente nicht enthalten sind.
Wenn keine genauen Vorgaben vorliegen, senden Sie uns das vollständige Dokument. So können wir dessen Aufbau prüfen und eine vollständige Offerte erstellen.
Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Entscheids Link zu Überschrift
Die Übersetzung und die Anerkennung eines Entscheids sind zwei unterschiedliche Schritte.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung oder Vollstreckung hängen insbesondere von der Art des Entscheids, dem Ursprungsstaat, dem Staat der vorgesehenen Verwendung und den anwendbaren internationalen Übereinkommen ab.
Für bestimmte Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt das Lugano-Übereinkommen unter anderem die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung zwischen den Staaten, auf die es anwendbar ist. Familienrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder den Personen- und Kindesschutz betreffende Entscheide können anderen Übereinkommen oder Regeln des internationalen Privatrechts unterliegen.
Offizielle Informationen finden Sie hier :
- Internationales Privatrecht in der Schweiz beim Bundesamt für Justiz ;
- Lugano-Übereinkommen für bestimmte Zivil- und Handelssachen beim Bundesamt für Justiz ;
- Legalisationen und Apostillen in der Schweiz bei der Schweizerischen Bundeskanzlei.
Das zuständige Gericht, die Behörde oder die mit dem Dossier beauftragte Fachperson bestimmt das anwendbare Verfahren und die erforderlichen Unterlagen. aboutXL übersetzt und beglaubigt die verlangten Dokumente.
Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?
Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.
Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.
Fristen und Lieferung
Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.
Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.
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