Diplom oder Schulzeugnis beglaubigt übersetzen lassen

Ein Diplom, Schulabschlusszeugnis oder Ausbildungsnachweis bestätigt den Abschluss eines Studiums, einer Schule oder einer beruflichen Ausbildung. Wir übersetzen und beglaubigen diese Dokumente für Zulassungen, Bewerbungen und Anerkennungsverfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Die Übersetzung gibt Abschlussbezeichnungen, Daten, Bildungseinrichtungen, Fachrichtungen, Prädikate, Unterschriften und sichtbare Stempel vollständig wieder. Sie macht aus einem ausländischen Abschluss jedoch keinen Schweizer Abschluss und stellt für sich allein keine Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsentscheidung dar.

Wir übersetzen Diplome und Abschlusszeugnisse unter anderem ins Deutsche, Französische, Englische und Italienische. Für detaillierte Fächer-, Kredit- und Notenlisten beachten Sie auch unsere Seite zu Notenausweisen.

Diplome, Schulabschlusszeugnisse und Ausbildungsnachweise Link zu Überschrift

  • Maturitätszeugnis, Abiturzeugnis, Baccalauréat oder anderer Schulabschluss
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), Berufsattest (EBA) oder ausländischer Berufsabschluss
  • Bachelor-, Master-, Doktorats- und andere Hochschuldiplome
  • Abschluss einer Fachhochschule, höheren Fachschule oder Berufsschule
  • Zertifikat einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung
  • Abschlussbescheinigung, Erfolgsbestätigung oder provisorisches Diplom
  • Diploma Supplement oder andere zum Abschluss gehörende Beilage

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Zulassung zu einer Universität, Fachhochschule, höheren Fachschule oder anderen Bildungseinrichtung
  • Bewerbung bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber in der Schweiz oder im Ausland
  • Anerkennung eines Abschlusses oder einer Berufsqualifikation
  • Bewilligung zur Ausübung eines reglementierten Berufs
  • Vorlage bei einer Behörde, Versicherung oder anderen Institution
  • Verwendung eines Schweizer Diploms bei einer ausländischen Bildungs- oder Anerkennungsstelle

Was benötigen wir für die Offerte? Link zu Überschrift

Senden Sie uns möglichst:

  • einen vollständigen und gut lesbaren Scan der Vorder- und Rückseite;
  • sämtliche Seiten, Beilagen und Abschlussbestätigungen;
  • den Notenausweis und das Diploma Supplement, wenn diese ebenfalls verlangt werden;
  • die genaue Schreibweise des Namens gemäss Pass oder amtlichen Dokumenten;
  • die Ausgangs- und die gewünschte Zielsprache;
  • den Verwendungszweck sowie die Schule, Arbeitgeberin, den Arbeitgeber, die Behörde oder Empfängerstelle;
  • allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
  • den Abgabetermin des Dossiers.

Die beglaubigte Übersetzung gibt den Abschluss und alle Angaben des Dokuments vollständig wieder. Sie verleiht jedoch keine automatische Schweizer Gleichwertigkeit und ersetzt kein Anerkennungsverfahren, wenn ein solches erforderlich ist.

Übersetzung und Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz Link zu Überschrift

Die Übersetzung und die Anerkennung eines Diploms sind zwei unterschiedliche Schritte.

Für die Zulassung legt die jeweilige Schule oder Hochschule fest, welche Unterlagen und Sprachen akzeptiert werden. Für die Berufsausübung ist eine formelle Anerkennung insbesondere bei reglementierten Berufen erforderlich. Für gewisse ausländische Hochschuldiplome, die zu einem nicht reglementierten Beruf führen, kann Swiss ENIC Informationen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Niveaubestätigung ausstellen.

Informationen zur zuständigen Stelle finden Sie hier :

aboutXL übersetzt die verlangten Dokumente. Über Zulassung, Anerkennung oder Gleichwertigkeit entscheidet die zuständige Schule, Arbeitgeberin, der Arbeitgeber oder die Anerkennungsstelle.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung von Diplomen

Verleiht die Übersetzung meinem Diplom eine Schweizer Gleichwertigkeit?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung gibt den Inhalt des Diploms genau wieder. Über eine Anerkennung oder Gleichwertigkeit entscheidet die zuständige Behörde, Institution oder Empfängerstelle.
Muss mein Diplom für Arbeit oder Studium in der Schweiz anerkannt werden?
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Über die Zulassung entscheidet die Bildungseinrichtung. Für die Berufsausübung ist eine Anerkennung vor allem bei reglementierten Berufen erforderlich. Auf anerkennung.swiss finden Sie die zuständige Stelle.
Muss auch der Notenausweis übersetzt werden?
Das hängt vom verlangten Dossier ab. Einige Institutionen verlangen das Diplom, den Notenausweis und das Diploma Supplement. Prüfen Sie deshalb die vollständige Liste der benötigten Unterlagen.
Wie wird die Bezeichnung des Abschlusses übersetzt?
Wir behalten die Originalbezeichnung bei und übersetzen sie entsprechend ihrer Bedeutung und ihrem Kontext. Wenn kein genauer Schweizer Abschluss entspricht, erfinden wir keine Gleichwertigkeit. Eine erläuternde Formulierung kann das Verständnis erleichtern, ohne eine offizielle Anerkennung vorwegzunehmen.
Genügt ein Scan für die Offerte?
Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto aller Seiten genügt in der Regel für die Offerte und die Übersetzung. Falls das Original benötigt wird, informieren wir Sie.
Ist eine Apostille oder notarielle Beglaubigung nötig?
Nur wenn die Empfängerstelle dies verlangt. Senden Sie uns deren Vorgaben, damit die Offerte nur die tatsächlich benötigten Formalitäten enthält.