Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Schulzeugnissen
Offizielle und beglaubigte Übersetzungen von Diplomen, Notenausweisen und Bescheinigungen, anerkannt in der Schweiz für Aufnahmeverfahren, Anerkennungen und HR-Dossiers (Universitäten, Fachhochschulen, ETH, Privatschulen).
Häufig übersetzte akademische Dokumente Link zu Überschrift
Sekundar- und Hochschulbildung Link zu Überschrift
- Abschlusszeugnisse (Maturität, Baccalauréat usw.)
- Notenausweise der Sekundarstufe
- Zeugnisse von Berufsschulen
Hochschulen und Universitäten Link zu Überschrift
- Universitätsabschlüsse (Bachelor, Master, Doktorat)
- Akademische Notenausweise
- Studienbescheinigungen
- Diploma Supplements
Weiterbildung und Karriere Link zu Überschrift
- Praktikumszertifikate
- Bescheinigungen über Seminare oder Kurse
- Akademische Referenzen und Empfehlungsschreiben
- Sprachzertifikate (Cambridge, Goethe, DELF/DALF usw.)
Weitere Dokumente Link zu Überschrift
- Teilnahmebestätigungen
- Schulzeugnisse
- Fachspezifische akademische Zertifikate
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich? Link zu Überschrift
- Für die Aufnahme an einer Universität, Fachhochschule, ETH oder Privatschule
- Für ein Verfahren zur Gleichwertigkeits- oder Anerkennungsprüfung
- Für Bewerbungs- oder Bewilligungsverfahren in der Schweiz
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zurück zu den DokumentenFAQ - Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Notenausweisen
Beglaubigung, Notar, Apostille - was ist nötig?
Für das Ausland kann die Institution zusätzlich eine notarielle Legalisierung und/oder eine Apostille verlangen.
Müssen Diplom, Notenausweis und Diploma Supplement übersetzt werden?
Bitte prüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Institution.
Reicht ein Scan aus?
Das Original ist nur für notarielle Legalisierung oder Apostille erforderlich.