Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Schulzeugnissen

Offizielle und beglaubigte Übersetzungen von Diplomen, Notenausweisen und Bescheinigungen, anerkannt in der Schweiz für Aufnahmeverfahren, Anerkennungen und HR-Dossiers (Universitäten, Fachhochschulen, ETH, Privatschulen).

Häufig übersetzte akademische Dokumente Link zu Überschrift

Sekundar- und Hochschulbildung Link zu Überschrift

  • Abschlusszeugnisse (Maturität, Baccalauréat usw.)
  • Notenausweise der Sekundarstufe
  • Zeugnisse von Berufsschulen

Hochschulen und Universitäten Link zu Überschrift

  • Universitätsabschlüsse (Bachelor, Master, Doktorat)
  • Akademische Notenausweise
  • Studienbescheinigungen
  • Diploma Supplements

Weiterbildung und Karriere Link zu Überschrift

  • Praktikumszertifikate
  • Bescheinigungen über Seminare oder Kurse
  • Akademische Referenzen und Empfehlungsschreiben
  • Sprachzertifikate (Cambridge, Goethe, DELF/DALF usw.)

Weitere Dokumente Link zu Überschrift

  • Teilnahmebestätigungen
  • Schulzeugnisse
  • Fachspezifische akademische Zertifikate

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich? Link zu Überschrift

  • Für die Aufnahme an einer Universität, Fachhochschule, ETH oder Privatschule
  • Für ein Verfahren zur Gleichwertigkeits- oder Anerkennungsprüfung
  • Für Bewerbungs- oder Bewilligungsverfahren in der Schweiz

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Notenausweisen

Beglaubigung, Notar, Apostille - was ist nötig?
In der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Für das Ausland kann die Institution zusätzlich eine notarielle Legalisierung und/oder eine Apostille verlangen.
Müssen Diplom, Notenausweis und Diploma Supplement übersetzt werden?
Universitäten verlangen oft alle Dokumente (Diplom, Notenausweise, Diploma Supplement).
Bitte prüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Institution.
Reicht ein Scan aus?
Ja, für Offerte und Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan.
Das Original ist nur für notarielle Legalisierung oder Apostille erforderlich.
Wie lange dauert die Übersetzung?
In der Regel einige Arbeitstage. Ein Express-Service ist je nach Umfang und Formalitäten (Notar/Apostille) möglich.
In welchen Sprachen übersetzen Sie?
DE, FR, IT, EN, ES, PT, RO, RU, AR und weitere. Siehe alle Sprachen.