Beglaubigte Übersetzung von Arbeitszeugnissen und Arbeitgeberbestätigungen
Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen, die von uns übersetzt werden, sind beglaubigt und werden von Arbeitgebern, Personalabteilungen und kantonalen Behörden in der Schweiz anerkannt.
Betroffene Dokumente Link zu Überschrift
- Vollständige Arbeitszeugnisse
- Arbeitgeberbestätigungen (kurz oder detailliert)
- Berufliche Referenzschreiben
- Bestätigungen über Freiwilligenarbeit oder Praktika
- Leistungsbeurteilungen oder Mitarbeiterbewertungen
Häufige Verwendungszwecke Link zu Überschrift
- Bewerbungsunterlagen in der Schweiz
- Gleichwertigkeits- und Anerkennungsverfahren von Qualifikationen
- Anträge auf Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung
- Einbürgerungs- oder Familiennachzugsverfahren
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
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Reicht ein Scan für die Übersetzung?
Das Original wird nur bei einer notariellen Legalisierung oder Apostille benötigt.
Beglaubigung, Notar oder Apostille - was ist nötig?
Für das Ausland kann die empfangende Stelle zusätzlich eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille verlangen.
In welchen Sprachen übersetzen Sie?
Siehe alle Sprachen.