Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde
Unsere Übersetzungen von Geburtsurkunden sind beglaubigt und werden von Zivilstandsämtern, Gemeinden und Versicherungen in der Schweiz anerkannt.
Wann benötigen Sie eine Übersetzung? Link zu Überschrift
- Einbürgerung (SEM), Änderung des Zivilstands, Heirat oder eingetragene Partnerschaft
- Anerkennung eines Kindes, Familiennachzug
- Verfahren bei Gemeinden, Kantonen, Familienausgleichskassen und Versicherungen
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zurück zu den DokumentenFAQ - Geburtsurkunde
Mein Auszug ist mehrsprachig - brauche ich trotzdem eine Übersetzung?
Die Behörde kann eine vollständige beglaubigte Übersetzung verlangen, um die rechtliche Genauigkeit sicherzustellen.
Muss ich das Originaldokument einreichen?
Wir informieren Sie, falls das Original für eine notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich ist.
In welche Sprachen übersetzen Sie?
Siehe alle Sprachen.