Beglaubigte Übersetzung eines Familienbuchs

Ein Familienbuch, Familienausweis oder vergleichbares Dokument enthält je nach Ausstellungsstaat verschiedene Zivilstandsangaben zu den Mitgliedern einer Familie, beispielsweise Eheschliessung, Geburt der Kinder, Abstammung, Scheidung, Todesfälle oder spätere Änderungen.

In der Schweiz wird das aktuelle Dokument als Familienausweis bezeichnet; früher war die Bezeichnung Familienbüchlein gebräuchlich. Form, Inhalt und Bezeichnung ausländischer Dokumente unterscheiden sich jedoch von Staat zu Staat. Wir übersetzen die sichtbaren Angaben vollständig, ohne das ausländische Dokument automatisch einem Schweizer Familienausweis gleichzusetzen.

Benötigen Sie eine Übersetzung eines Familienbuchs ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische? Wir übersetzen diese Dokumente aus diesen und weiteren Sprachen.

Familienbücher, Familienausweise und vergleichbare Dokumente Link zu Überschrift

  • Familienbuch
  • Familienausweis, Familienbescheinigung oder Familiennachweis
  • Ausländisches Familien-, Haushalts- oder Personenstandsbuch
  • Mehrsprachiger oder internationaler Familiennachweis
  • Familienauszug aus einem Zivilstandsregister
  • Buch mit Einträgen zu den Geburten der Kinder
  • Nach Heirat, Scheidung oder Todesfall aktualisiertes Dokument
  • Schweizer Familienausweis, früher Familienbüchlein, für die Verwendung im Ausland

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Familiennachzug
  • Heirat oder eingetragene Partnerschaft
  • Eintragung der Geburt eines Kindes
  • Adoption, Kindesanerkennung oder Nachweis der Abstammung
  • Nachführung eines Zivilstandsregisters
  • Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren
  • Erbschafts- oder Konsularverfahren

Was sollten Sie einreichen? Link zu Überschrift

Senden Sie möglichst:

  • den Umschlag, die Identifikationsseite und alle Seiten mit Einträgen;
  • aufgehobene, korrigierte oder aktualisierte Seiten, sofern sie noch lesbar sind;
  • zusätzliche Blätter und Beilagen;
  • gut lesbare Kopien aller Stempel und Vermerke;
  • die Vorgaben des Zivilstandsamts oder Konsulats;
  • den Verwendungszweck sowie die zuständige Behörde, das Konsulat oder die Empfängerstelle;
  • die gewünschte Zielsprache.

Die Empfängerstelle kann das vollständige Familienbuch oder einzelne Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden verlangen. Prüfen Sie die genaue Dokumentenliste vor der Bestellung.

Familienausweis und Familienbüchlein in der Schweiz Link zu Überschrift

In der Schweiz ist der Familienausweis das Dokument, das früher als Familienbüchlein bezeichnet wurde. Schweizer Zivilstandsdokumente werden vom zuständigen Zivilstandsamt ausgestellt.

Informationen zur offiziellen Bezeichnung und zur Bestellung eines Schweizer Dokuments finden Sie hier :

Diese Seiten betreffen die Ausstellung schweizerischer Dokumente. aboutXL übersetzt diese für die Verwendung in einer anderen Sprache sowie Familienbücher und vergleichbare Dokumente aus dem Ausland.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung eines Familienbuchs

Muss das vollständige Familienbuch übersetzt werden?
Das hängt vom Verfahren ab. Einige Stellen verlangen sämtliche für die Familienzusammensetzung relevanten Seiten, andere nur eine separate Geburts- oder Heiratsurkunde.
Muss ein bereits zweisprachiges Familienbuch übersetzt werden?
Nicht unbedingt. Eine Übersetzung kann weiterhin nötig sein, wenn bestimmte Rubriken, Vermerke, Aktualisierungen oder Seiten nicht in einer akzeptierten Sprache vorliegen.
Übersetzen Sie Familienbücher ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische?
Ja. Wir übersetzen Familienbücher, Familienausweise und vergleichbare Dokumente unter anderem ins Deutsche, Französische, Italienische und Englische. Weitere Sprachkombinationen sind ebenfalls verfügbar.
Entspricht ein ausländisches Familienbuch einem Schweizer Familienausweis?
Nein, nicht automatisch. Inhalt, Form und administrative Bedeutung von Familiendokumenten unterscheiden sich je nach Staat. Die Übersetzung gibt die Angaben des ausländischen Dokuments vollständig wieder. Die Empfängerstelle entscheidet jedoch, ob es genügt oder ob zusätzliche Einzelurkunden erforderlich sind.
Was ist bei späteren Einträgen zu Geburt oder Scheidung zu beachten?
Senden Sie alle aktualisierten Seiten. Eine ältere Übersetzung umfasst später hinzugefügte Einträge nicht und muss ergänzt oder ersetzt werden, wenn das Dossier den aktuellen Stand zeigen soll.
Ist eine Apostille oder notarielle Beglaubigung nötig?
Nur wenn die Behörde oder das Konsulat dies verlangt. Je nach Verfahren kann die Formalität das Originaldokument, die Übersetzung oder beide betreffen.