Beglaubigte Übersetzung des Familienbuchs
Beglaubigte Übersetzungen von Familiendokumenten, anerkannt von den Zivilstandsämtern in der Schweiz und zahlreichen Konsulaten im Ausland.
Häufig übersetzte Familiendokumente Link zu Überschrift
- Familienbuch, Auszug aus dem Zivilstandsregister
- Wohnsitz- oder Aufenthaltsbestätigung
- Kommunale und kantonale Bescheinigungen (Zivilstand, Wohnsitz, Leumund)
- Echtheits- oder Konformitätsbestätigungen, Ledigkeitsbescheinigungen
Typische Verwendungen in der Schweiz Link zu Überschrift
- Heirat / eingetragene Partnerschaft, Adoption, Familiennachzug
- Einbürgerung (SEM), Änderungen des Zivilstands
- Verfahren bei Gemeinden, Kantonen, Versicherungen und Ausgleichskassen
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zurück zu den DokumentenFAQ - Familienbuch
Mein Familienbuch ist bereits zweisprachig - brauche ich trotzdem eine beglaubigte Übersetzung?
Schweizer Behörden verlangen in der Regel eine vollständige beglaubigte Übersetzung, um die rechtliche Genauigkeit sicherzustellen.
Unsere Übersetzer übertragen jede Seite, jeden Stempel und jede Anmerkung originalgetreu.
Muss ich das ganze Familienbuch einsenden oder nur bestimmte Seiten?
Wir teilen Ihnen mit, ob aus administrativen Gründen (z. B. Familiennachzug) eine vollständige Übersetzung erforderlich ist.
In welche Sprachen können Sie mein Familienbuch übersetzen?
Eine vollständige Liste finden Sie auf der Seite Sprachen.
Jede Übersetzung wird von einem qualifizierten Übersetzer erstellt, unterschrieben und gestempelt, um die Anerkennung durch Schweizer Behörden zu gewährleisten.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung meines Familienbuchs gültig?
Wenn Ihr Familienbuch jedoch aktualisiert wurde (z. B. Geburt eines Kindes, Änderung des Zivilstands), ist eine neue Übersetzung erforderlich, um die aktuellen Angaben einzuschliessen.
Kann ich die Übersetzung meines Familienbuchs auch für das Ausland verwenden?
Geben Sie bei der Offertanfrage das Zielland an, damit wir das Verfahren entsprechend anpassen können (Stempel, Unterschrift, Apostille gemäss Haager Übereinkommen).