Beglaubigte Übersetzung des Familienbuchs

Beglaubigte Übersetzungen von Familiendokumenten, anerkannt von den Zivilstandsämtern in der Schweiz und zahlreichen Konsulaten im Ausland.

Häufig übersetzte Familiendokumente Link zu Überschrift

  • Familienbuch, Auszug aus dem Zivilstandsregister
  • Wohnsitz- oder Aufenthaltsbestätigung
  • Kommunale und kantonale Bescheinigungen (Zivilstand, Wohnsitz, Leumund)
  • Echtheits- oder Konformitätsbestätigungen, Ledigkeitsbescheinigungen

Typische Verwendungen in der Schweiz Link zu Überschrift

  • Heirat / eingetragene Partnerschaft, Adoption, Familiennachzug
  • Einbürgerung (SEM), Änderungen des Zivilstands
  • Verfahren bei Gemeinden, Kantonen, Versicherungen und Ausgleichskassen

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

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FAQ - Familienbuch

Mein Familienbuch ist bereits zweisprachig - brauche ich trotzdem eine beglaubigte Übersetzung?
Ja. Auch zweisprachige Familienbücher enthalten oft nicht übersetzte Abschnitte (z. B. Anmerkungen oder Aktualisierungen).
Schweizer Behörden verlangen in der Regel eine vollständige beglaubigte Übersetzung, um die rechtliche Genauigkeit sicherzustellen.
Unsere Übersetzer übertragen jede Seite, jeden Stempel und jede Anmerkung originalgetreu.
Muss ich das ganze Familienbuch einsenden oder nur bestimmte Seiten?
Für die Offerte genügt ein gut lesbarer Scan der relevanten Seiten (Geburt, Heirat, Kinder usw.).
Wir teilen Ihnen mit, ob aus administrativen Gründen (z. B. Familiennachzug) eine vollständige Übersetzung erforderlich ist.
In welche Sprachen können Sie mein Familienbuch übersetzen?
Wir übersetzen aus und in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch sowie in die meisten in der Schweiz gebräuchlichen Sprachen.
Eine vollständige Liste finden Sie auf der Seite Sprachen.
Jede Übersetzung wird von einem qualifizierten Übersetzer erstellt, unterschrieben und gestempelt, um die Anerkennung durch Schweizer Behörden zu gewährleisten.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung meines Familienbuchs gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung hat kein Ablaufdatum.
Wenn Ihr Familienbuch jedoch aktualisiert wurde (z. B. Geburt eines Kindes, Änderung des Zivilstands), ist eine neue Übersetzung erforderlich, um die aktuellen Angaben einzuschliessen.
Kann ich die Übersetzung meines Familienbuchs auch für das Ausland verwenden?
Ja. Wir übernehmen bei Bedarf auch notarielle Beglaubigungen und Apostillen, damit Ihre Übersetzung im Ausland anerkannt wird.
Geben Sie bei der Offertanfrage das Zielland an, damit wir das Verfahren entsprechend anpassen können (Stempel, Unterschrift, Apostille gemäss Haager Übereinkommen).