Beglaubigte Übersetzung der Aufenthaltsbewilligung (B, C, L)
Offizielle, beglaubigte Übersetzungen der Aufenthaltsbewilligungen, anerkannt in der gesamten Schweiz - für familiäre, berufliche und kantonale Verfahren.
Was wir übersetzen Link zu Überschrift
- Bewilligungen B, C und L (Vorder- und Rückseite)
- Zugehörige Unterlagen: Bewilligungen, Entscheide, Korrespondenz mit dem kantonalen Amt
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zurück zu den DokumentenFAQ - Übersetzung der Aufenthaltsbewilligung (B, C, L)
Müssen beide Seiten der Bewilligung übersetzt werden?
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
Für die Verwendung im Ausland: zusätzliche Formalitäten?
Lieferung und Fristen
Bearbeitungszeit in der Regel einige Arbeitstage.